Dieser flugmedizinische Sachverständige ist berechtigt, flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen der

1. Tauglichkeitsklasse 1 für

im Rahmen einer Verlängerungsuntersuchung durchzuführen;

2. Tauglichkeitsklasse 2 für

im Rahmen einer Erst- und Verlängerungsuntersuchung durchzuführen.


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